Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hebammenpraxis Rundum Ellwangen PartG mbB
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Hebammen der [Name der Hebammenpraxis] PartG, deren Kooperationspartnerinnen und ihren Klientinnen. Sie sind Bestandteil jedes Behandlungs- und Kursvertrages.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen den Hebammen der [Hebammenpraxis Rundum Ellwangen] PartG mbB (nachfolgend "Hebammen" genannt) und ihren Klientinnen über hebammenspezifische Leistungen.
(2) Die Hebammenpraxis arbeitet mit selbstständigen Kursleiterinnen als Kooperationspartnerinnen zusammen, die ergänzende Kurse und Angebote durchführen. Diese erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung und rechnen diese selbstständig ab.
§2 Zustandekommen des Behandlungsvertrags und Anmeldung
(1) Der Behandlungsvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung der Klientin durch die jeweilige Hebamme zustande.
(2) Für Kurse und Angebote der Kooperationspartnerinnen kommt ein separater Vertrag zwischen der Klientin und der jeweiligen Kursleiterin zustande.
(3) Mit der Anmeldung über die Homepage der Hebammenpraxis für Kurse oder Betreuungen erklärt sich die Klientin damit einverstanden, dass ihre Daten an die zuständige Hebamme oder Kooperationspartnerin weitergeleitet werden. Diese werden die Klientin direkt kontaktieren und alle weiteren Modalitäten besprechen.
§3 Leistungen
(1) Die Hebammen erbringen ihre Leistungen entsprechend dem jeweiligen Stand der hebammenspezifischen Wissenschaft als freiberufliche Hebammen.
(2) Das vollständige und aktuelle Leistungsspektrum der Hebammen und Kooperationspartnerinnen einschließlich aller Kurse und Betreuungsangebote ist auf unserer Homepage/Website [URL einfügen] einsehbar. Alle dort aufgeführten Leistungen sind Bestandteil dieser AGBs.
(3) Ergänzende Kurse und Angebote werden durch die Kooperationspartnerinnen in eigener Verantwortung durchgeführt.
§4 Termine und Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Bei Absage oder Verschiebung eines Termins für Privatleistungen durch die Klientin gilt folgende Staffelung des Ausfallhonorars:
- Bei Absage bis 48 Stunden vor dem Termin: keine Kosten
- Bei Absage 24-48 Stunden vor dem Termin: 25% des vereinbarten Honorars
- Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars
- Bei Nichterscheinen ohne Absage: 100% des vereinbarten Honorars
(3) Für private Kurse gelten folgende Regelungen:
- Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn: keine Kosten
- Bei Abmeldung 7-13 Tage vor Kursbeginn: 30% der Kursgebühr
- Bei Abmeldung 1-6 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
- Bei Abmeldung am Tag des Kursbeginns oder Nichterscheinen: 100% der Kursgebühr
(4) Für Kassenleistungen (insbesondere Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse) gilt ausnahmslos:
- Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage können diese Termine nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden
- Die Klientin ist in diesem Fall verpflichtet, die Leistung als Selbstzahlerin zum Kassensatz zu übernehmen
- Dies gilt ohne Ausnahme für alle nicht wahrgenommenen Termine, unabhängig vom Grund des Nichterscheinens
- Bei Kursen gilt dies auch für einzelne versäumte Termine innerhalb eines Kursblocks
- Die private Zahlungspflicht besteht auch bei Krankheit, medizinischen Notfällen oder anderen wichtigen Gründen
(5) Bei Kursabbruch durch die Teilnehmerin erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr. Bei Kassenleistungen werden nicht besuchte Termine ausnahmslos privat in Rechnung gestellt.
§5 Vergütung und Abrechnung
(1) Jede Hebamme rechnet ihre Leistungen selbstständig entsprechend der jeweils gültigen Hebammen-Vergütungsvereinbarung bzw. der Privatgebührenordnung ab.
(2) Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der jeweiligen Hebamme und der Krankenversicherung der Klientin bzw. bei Privatleistungen mit der Klientin selbst.
(3) Bei versäumten Terminen von Kassenleistungen (wie Geburtsvorbereitungskurs und Rückbildungskurs) erfolgt zwingend die Abrechnung direkt mit der Klientin als Selbstzahlerin zum jeweiligen Kassensatz, da diese Leistungen bei Nichterscheinen nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Diese Regelung ist verpflichtend und gilt ausnahmslos.
(4) Leistungen der Kooperationspartnerinnen (Kursleiterinnen) werden von diesen direkt mit der Klientin abgerechnet und sind in der Regel privat zu zahlen.
§6 Haftung
(1) Jede Hebamme haftet für eigenes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung.
(2) Für Leistungen der Kooperationspartnerinnen haftet ausschließlich die jeweilige Kursleiterin selbst im Rahmen ihrer eigenen Versicherung.
§7 Datenschutz
(1) Die Hebammen erheben, speichern und verarbeiten personenbezogene Daten der Klientin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Mit der Anmeldung über die Homepage willigt die Klientin ein, dass ihre Anmeldedaten (Name, Kontaktdaten, Termindaten, gewünschte Leistung) an die entsprechende Hebamme oder Kooperationspartnerin zum Zweck der Kontaktaufnahme und Leistungserbringung weitergegeben werden dürfen.
(3) Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumente und Abrechnungen (bei Hausgeburten dreißig Jahre, in allen anderen Fällen zehn Jahre) unwiderruflich gelöscht.
(4) Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur:
- An die jeweiligen Kooperationspartnerinnen bei Anmeldung über die Homepage
- Im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere für Abrechnungszwecke
- Mit ausdrücklicher Einwilligung der Klientin
(5) Die Kooperationspartnerinnen sind für die weitere Verarbeitung der Daten ihrer Kursteilnehmerinnen selbst verantwortlich und verpflichten sich, diese entsprechend der DSGVO zu verarbeiten.
(6) Die detaillierten Informationen zum Datenschutz werden der Klientin in einer separaten Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
§8 Schweigepflicht
Die Hebammen und Kooperationspartnerinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Gerichtsstand ist Ellwangen Jagst.
Stand: 09.12.2024 in Anwesenheit Leonie Sienz und Lisa Schönberger